Die Neuerungen und Anforderungen rund um die DSGVO machen auch ein Verzeichnis aller relevanter Verarbeitungstätigkeiten notwendig; es handelt sich um eine Dokumentation und Übersicht über Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Mit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung ist dieses nun verpflichtend und muss jederzeit und vollständig für die Aufsichtsbehörden vorgehalten werden, da ansonsten ein Bußgeld droht.
Der Inhalt der Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten wird in Art. 30 DSGVO festgelegt und ähnelt dem der bisherigen Verfahrensverzeichnisse. Die Verantwortung für die Erstellung des Verzeichnisses liegt bei der Kanzleileitung, oftmals fehlen aber Zeit und spezifisches Know-How – neben der Kenntnis über kanzleiinterne Abläufe ist auch umfangreiches Wissen im Datenschutz unabdingbar, um die Sammlung und Dokumentation zu erstellen und aktuell zu halten. Wir bieten deshalb ein erprobtes Muster für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten an.
Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen telefonisch oder online zum reduzierten Stundensatz von EUR 120,00 zzgl. MwSt. Hier ist auch eine Überprüfung des fertigen Dokuments durch unsere erfahrenen Datenschützer möglich.
Das Muster-Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Steuerberater enthält über 20 komplett dokumentierte, in Steuerkanzleien typischen, Verarbeitungen. Sie erhalten das Word-Dokument auf Anfrage über datenschutz@kanzleiblick.de zum Preis i. H. v. EUR 480,00 zzgl. MwSt..